Neugliederung der Kirchenkreise
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Nach der Anhörungsphase hat die nordelbische Synode auf ihrer Tagung vom 21. bis zum 23. September 2006 das 2.Strukturreformgesetz verabschiedet. Mit ihm ist die rechtliche Grundlage für die Fusionsprozesse der Kirchenkreise geschaffen, und mittlerweile sind in den Sprengeln Nordelbiens alle Kirchenkreise mit ihren Zusammenlegungen beschäftigt. Dazu hat die ARO eine Handreichung mit dem Titel "Die Überleitungsvereinbarung im Rahmen der Kirchenkreisneugliederung" erarbeitet. Sie kann hier heruntergeladen werden. Zur Verabschiedung eines neuen Wahlgesetzes bis 2008 ist eine Projektgruppe der Lenkungsgruppe eingesetzt worden, in der alle anfallenden Themen zum Wahlrecht erarbeitet werden. |



