Kirchenkreiszuschnitte

Viele Kirchenkreise sehen für sich in größeren Einheiten die Chance zu erweiterten Handlungsspielräumen, in denen kirchliches Leben auch mit knapper werdenden Finanzen erhalten und gestaltet werden kann. Die Zusammenlegung von Verwaltungen und der Abbau von Gremien können langfristig zu Einsparungen in den Kirchenkreisen führen.

Die Nordelbische Synode hat dazu im November 2004 entschieden, dass sich die Nordelbische Kirche künftig in maximal zwölf Kirchenkreise gliedern soll.

Diese Entscheidung hat in der Folge zu engagierten Debatten über mögliche und sinnvolle Zusammenschlüsse von Kirchenkreisen geführt.

Im September 2007 hat die Nordelbische Synode dann endgültig über die zukünftige Kirchenkreisstruktur beschlossen.

Die Kirchenkreise sind verpflichtet, die damit verbundenen Kirchenkreisfusionen bis zum 1. Mai 2009 umzusetzen.